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VELIORA
Seniorenbetreuung, Alltagshilfe und Haushaltshilfe am Niederrhein und im westlichen Ruhrgebiet

Unterstützung, die zu Ihrem Leben passt.

Es gibt Tage, an denen der Alltag mehr Kraft kostet. Der Einkauf wird beschwerlich, der Haushalt wächst einem über den Kopf oder ein Termin steht an, den man ungern allein wahrnehmen möchte. Manchmal fehlt auch einfach jemand, der zuhört und Zeit mitbringt. Genau hier möchten wir für Sie da sein.

VELIORA unterstützt Senioren und Menschen mit Unterstützungsbedarf mit persönlicher Betreuung, Alltagsbegleitung und hauswirtschaftlicher Hilfe am Niederrhein und im westlichen Ruhrgebiet.

Wir möchten Ihren Alltag erleichtern und dazu beitragen, dass Sie sich in Ihrem Zuhause weiterhin wohlfühlen. Dabei achten wir auf Ihre Gewohnheiten, Ihre Wünsche und das, was Sie selbst übernehmen möchten.

Sie bestimmen, was Ihnen wichtig ist. Gemeinsam schauen wir, wie wir Sie unterstützen können.

Persönliche Betreuung – Zeit für Sie

Ein vertrautes Gespräch, gemeinsam durch alte Fotos blättern oder eine Runde spazieren gehen: Solche Momente können den Tag bereichern und das Gefühl geben, mit dem Alltag nicht allein zu sein.

Dazu gehören:

  • Gespräche, Zuhören und Gesellschaft leisten
  • Vorlesen und gemeinsames Anschauen von Erinnerungsstücken
  • Gesellschaftsspiele und Beschäftigung nach Ihren Interessen
  • Spaziergänge und gemeinsame Aktivitäten
  • Begleitung bei sozialen Kontakten und Freizeitangeboten
  • Unterstützung dabei, eine vertraute Tagesstruktur zu erhalten

Wir begegnen Ihnen mit Aufmerksamkeit und Respekt. Wer uns in sein Zuhause einlädt, schenkt uns Vertrauen – und damit gehen wir sorgfältig um.

Alltagsbegleitung – gemeinsam geht vieles leichter

Selbstständig zu leben bedeutet auch, Unterstützung annehmen zu dürfen. Unsere Alltagshilfen begleiten Sie bei Erledigungen und helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.

Wir unterstützen bei:

  • Einkäufen und Besorgungen
  • Begleitung zu Arzt-, Therapie- oder Behördenterminen
  • Vorbereitung und Organisation alltäglicher Erledigungen
  • Spaziergängen und Unternehmungen
  • Planung des Tages und Einhalten vereinbarter Termine

Wir stimmen mit Ihnen ab, was Sie allein erledigen möchten und wo Sie Begleitung wünschen. Ihr Tempo bleibt maßgeblich.

Haushaltshilfe – damit Ihr Zuhause ein Wohlfühlort bleibt

Ein gepflegtes Zuhause trägt zum Wohlbefinden bei. Wenn hauswirtschaftliche Aufgaben schwerfallen, können unsere Haushaltshilfen Sie entlasten.

Nach Vereinbarung:

  • Reinigung der regelmäßig genutzten Wohnräume
  • Staubsaugen und Bodenpflege
  • Reinigung von Küche und Bad
  • Wäsche waschen, aufhängen und zusammenlegen
  • Betten beziehen
  • Aufräumen und Hilfe bei Haushaltsorganisation
  • Hilfe bei einfachen Mahlzeiten und Küchenarbeiten

Wir respektieren, wie Sie Ihren Haushalt führen möchten, fragen nach und gehen sorgsam mit Ihren persönlichen Dingen um.

Demenzbetreuung – vertraute Momente gestalten

Wenn ein Mensch mit Demenz lebt, können vertraute Abläufe, Geduld und persönliche Zuwendung im Alltag besonders wichtig sein.

Unser Ansatz:

Orientierung an der Lebensgeschichte, den Interessen und Möglichkeiten. Wir nehmen uns Zeit, begegnen ihm respektvoll und gestalten gemeinsame Aktivitäten ohne Leistungsdruck (z. B. vertraute Musik, Gespräche über Früheres).

Der Mensch mit seinen Bedürfnissen und seiner Persönlichkeit steht für uns im Mittelpunkt.

Entlastung für pflegende Angehörige

Wer einen nahestehenden Menschen unterstützt, übernimmt viel Verantwortung. Zwischen Beruf, Familie und eigenen Verpflichtungen bleibt häufig wenig Zeit zum Durchatmen.

VELIORA möchte Ihnen Entlastung ermöglichen. Während wir Aufgaben übernehmen oder Zeit mit Ihrem Angehörigen verbringen, können Sie eigene Termine wahrnehmen oder sich eine Pause gönnen. Wir besprechen gemeinsam, welche Unterstützung benötigt wird.

Finanzierung – wir helfen Ihnen, die Möglichkeiten zu verstehen

Je nach persönlicher Situation und den Voraussetzungen kommen verschiedene Optionen infrage:

Entlastungsbetrag

Nach § 45b SGB XI für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzbar.

Verhinderungspflege

Nach § 39 SGB XI bei vorübergehender Verhinderung der privaten Pflegeperson.

Umwandlungsanspruch

Nach § 45a Abs. 4 SGB XI (ab Pflegegrad 2 bis zu 40% des Pflegesachleistungsbetrags).

Privatfinanzierung

Leistungen können auch privat vereinbart werden. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.

Gemeinsam klären wir Ihre Wünsche und die Abrechnungsmöglichkeiten mit der Pflegekasse. Vor Beginn besprechen wir transparent alle anfallenden Kosten.